Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucher können ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen, zum Beispiel wenn Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen;
- nicht wie vorgesehen funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die bereits bei der Lieferung der Ware bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist offenbar wird. In diesem Fall müssen Verkäufer anbieten:
- kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz;
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder vollständige Erstattung.